SiGeKo NACH RAB 30
Individuelle Sicherheitslösungen für jede Baustelle
BAUSTELLENSICHERHEIT – SiGeKo
Die Baustellenkoordination ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die BaustellV verpflichtet den Bauherren, für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen geeigneten Koordinator zu bestellen.
HUESMANN Consulting ist durch seine Kompetenz im Bereich der Arbeits- und Betriebssicherheit in der Lage, unsere Kunden weitgehend in den Aufgabenbereichen der Baustellenkoordination zu beraten.

IHRNUTZEN
Auf jeder Baustelle geht es zwischendurch hektisch zu und her. Oft stehen die Bauarbeiter, Bauführer, Architekt und Bauherr unter Zeit- oder Kostendruck. Das stellt besonders hohe Ansprüche an die Arbeitssicherheit. Einerseits, weil die Sicherheit aus Unwissenheit manchmal vernachlässigt wird, andererseits, weil die Baustellensicherheit wegen ihrer vielen Schnittstellen hoch komplex ist. Weil Bauführer konstant unter großem Druck stehen, gewichtet der eine oder andere Termin- oder Budgettreue höher als die Sicherheit seiner Arbeiter auf der Baustelle. Um die Sicherheit auf Baustellen zu kontrollieren und zu koordinieren, ist der Einsatz eines SiGeKo unablässig.