SiGeKo NACH RAB 30

Individuelle Sicherheitslösungen für jede Baustelle

BAUSTELLENSICHERHEIT – SiGeKo

Die Baustellenkoordination ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die BaustellV verpflichtet den Bauherren, für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen geeigneten Koordinator zu bestellen.

HUESMANN Consulting ist durch seine Kompetenz im Bereich der Arbeits- und Betriebssicherheit in der Lage, unsere Kunden weitgehend in den Aufgabenbereichen der Baustellenkoordination zu beraten.

Unsere Leistungen umfassen:
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Erstellung Vorankündigungen
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Erstellung des SiGe-Plans gemäß der Baustellenverordnung
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Beratungen bei allen bautechnischen Planungen in puncto Arbeitssicherheit
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Erstellung der Baustellenordnung
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Erstellung des Baustellenaushangs
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Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
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Planung zum Umgang mit kontaminierten Bereichen, z. B. Asbest
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Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
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Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
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Einweisung der am Bau beteiligten Unternehmen
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Durchführung von protokollierten Sicherheitsbegehungen
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Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
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Sicherstellung der Rechtssicherheit

IHRNUTZEN

Auf jeder Baustelle geht es zwischendurch hektisch zu und her. Oft stehen die Bauarbeiter, Bauführer, Architekt und Bauherr unter Zeit- oder Kostendruck. Das stellt besonders hohe Ansprüche an die Arbeitssicherheit. Einerseits, weil die Sicherheit aus Unwissenheit manchmal vernachlässigt wird, andererseits, weil die Baustellensicherheit wegen ihrer vielen Schnittstellen hoch komplex ist. Weil Bauführer konstant unter großem Druck stehen, gewichtet der eine oder andere Termin- oder Budgettreue höher als die Sicherheit seiner Arbeiter auf der Baustelle. Um die Sicherheit auf Baustellen zu kontrollieren und zu koordinieren, ist der Einsatz eines SiGeKo unablässig.